Ich biete Ihnen ein umfassendes Leistungsangebot im Bereich des Familienrechts.
Meine Beratung beginnt bereits, wenn Sie beabsichtigen, sich von Ihrem Partner zu trennen oder mit einer Trennung konfrontiert werden. Ein erstes Gespräch bei mir hilft Ihnen, sich auf die Trennungssituation und die finanziellen Folgen einzustellen.
Ich berechne Ihnen den Trennungs- und Kindesunterhalt. Ich zeige Ihnen die Möglichkeiten im Hinblick auf eine gemeinsame Immobilie auf und helfe Ihnen, wenn es Streit darüber gibt, bei welchem Elternteil Ihre Kinder leben werden und wie der Umgang stattfinden soll.
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann ich für Sie den Scheidungsantrag stellen. Im Scheidungsverfahren wird auch der Versorgungsausgleich geregelt. Wenn Sie oder Ihr getrenntlebender Ehegatte in der Schweiz arbeiten, kann ich Sie auch im Hinblick auf den Ausgleich der schweizerischen Rentenanrechte (AHV und Pensionskasse) beraten. Der Ausgleich der Freizügigkeitsleistung erfolgt nach Rechtskraft der Scheidung und Durchführung eines sog. Ergänzungsverfahrens in der Schweiz. Hierbei berate ich Sie gern oder vermittele Sie an eine schweizerische Anwaltskanzlei, sofern Sie eine anwaltliche Vertretung in der Schweiz wünschen.
Angela Lungwitz
Rechtsanwältin
Turmstraße 37
79539 Lörrach
Copyright © 2022 - www.kanzlei-lungwitz.de
Webdesign & Programmierung: www.markgrafik.de